31.03.2017 / Integration
Auch Schleswig-Holstein ist mit den Folgen der desaströsen Flüchtlings- und Migrationspolitik der Bundesregierung...
Auch Schleswig-Holstein ist mit den Folgen der desaströsen Flüchtlings- und Migrationspolitik der Bundesregierung schwer belastet und in vielen Fällen überfordert.
Wir fordern eine atmende Obergrenze, die sich an der tatsächlichen Aufnahme- und Integrationsfähigkeit in den Kommunen orientiert. Von den Migranten fordern wir die Bereitschaft, sich vorbehaltlos in unsere Gesellschaft zu integrieren und Gesetze und Regeln anzuerkennen und zu befolgen.
Die LKR fordert die sofortige Beendigung der Abschiebungsblockade und die zügige Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber.
Die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen muss den Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht werden und darf gleichzeitig die Gesellschaft nicht überfordern.
Verteilung von Flüchtlingen auf Gemeinden nach der Einwohnerzahl unter Berücksichtigung von Erstaufnahmeeinrichtungen
Deshalb sollen grundsätzlich alle Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl Flüchtlinge aufnehmen. Gemeinden mit Erstaufnahmeeinrichtungen sind von diesen festen Flüchtlingszuweisungen auszunehmen.
Dezentrale Unterbringung außerhalb von sozialen Brennpunkten
Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sind dezentral, außerhalb von sozialen Brennpunkten unterzubringen, um eine bessere/schnellere soziale Integration zu gewährleisten.